23.09.2021 von Bärbel Boers
Ein Verein besteht in der Regel aus zwei Organen: dem Vorstand und der Mitgliederversammlung gemäß § 32 BGB, welche als das oberste Organ anzusehen ist. Während der Vorstand die laufenden Geschäfte eines Vereins führt, werden von der Mitgliederversammlung die grundlegenden Entscheidungen getroffen...
09.02.2020 von Bärbel Boers
Ein Verein besteht in der Regel aus zwei Organen: dem Vorstand und der Mitgliederversammlung gemäß § 32 BGB, welche als das oberste Organ anzusehen ist. Während der Vorstand die laufenden Geschäfte eines Vereins führt, werden von der Mitgliederversammlung die grundlegenden Entscheidungen getroffen...