09.02.2020 von Bärbel Boers
Ein Verein besteht in der Regel aus zwei Organen: dem Vorstand und der Mitgliederversammlung gemäß § 32 BGB, welche als das oberste Organ anzusehen ist. Während der Vorstand die laufenden Geschäfte eines Vereins führt, werden von der Mitgliederversammlung die grundlegenden Entscheidungen getroffen...